Dem individuellen Charakter der Gewährung unserer Beratung entspricht auch die individuelle Vereinbarung des Honorars für unsere Rechtsdienstleistungen. In unserer Praxis überwiegt vertragliches Honorar, vereinbart in Form eines Stundensatzes. Wenn es jedoch der Charakter der Sache erfordert oder wenn es hinsichtlich des Charakters der Sache geeignet ist, sind wir bereit, unseren Mandanten ein Pauschalhonorar im Rahmen des im Voraus vereinbarten Umfangs der zu gewährenden Rechtsdienstleistungen anzubieten. Das vertragliche Honorar bieten wir immer mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten an.